WAS MACHEN PSYCHOLOGEN, PSYCHOTHERAPEUTEN,...?

 
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.
(Konfuzius)
 

PsychologInnen

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologe" oder "Psychologin" ist berechtigt, wer die Universitäts-Studienrichtung Psychologie abgeschlossen hat.
Psychologen arbeiten in der Forschung, Ausbildung und Beratung in verschiedensten Bereichen, u.a. als Klinische-Psychologen, Arbeitspsychologen, Gesundheitspsychologen, Wirtschaftspsychologen, Entwicklungspsychologen, Gerontopsychologen, Rechtspsychologen, Notfallpsychologen, Schulpsychologen, Sportpsychologen usw.

 

Klinische PsychologInnen

In Österreich ist die Ausbildung zum Klinischen Psychologen gesetzlich genau geregelt.
Die Ausbildung zum Klinischen Psychologen kann nur von Personen absolviert werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen haben und danach eine ca. 1,5 bis 2 Jahre lange theoretische und praktische postgraduelle Ausbildung mit begleitender Supervision anschließen.

Psychologische Therapie, Behandlung und Psychologische Beratung darf ausschließlich von Psychologen durchgeführt werden, welche die oben genannte mehrjährige postgraduelle Zusatzausbildung (Berufsbezeichnung: „Klinische Psychologin" oder „Klinischer Psychologe") abgeschlossen haben.

 

GesundheitspsychologInnen

In Österreich ist die Ausbildung zum Gesundheitspsychologen gesetzlich genau geregelt.
Die Ausbildung zum Gesundheitspsychologen kann nur von Personen absolviert werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen haben und danach eine ca. 1,5 bis 2 Jahre lange theoretische und praktische postgraduelle Ausbildung mit begleitender Supervision anschließen.
Die Gesundheitspsychologie umfasst jenen Teil der Psychologie, der vor allem präventive Ansätze zur Förderung und Erhaltung von Gesundheit des Patienten, Verhütung und Behandlung von Krankheiten und zur Bestimmung von Risikoverhaltensweisen zum Ziel hat.

 

PsychotherapeutInnen

Die Rahmenbedingungen der Ausbildung (sowohl inhaltliche theoretische als auch praktische) sind ebenso gesetzlich geregelt.
Jedoch ist die Ausbildung nicht nur Akademikern (Psychologen, Ärzten, Pädagogen) vorbehalten, sondern es können auch andere Berufsgruppen (Sozialarbeiter, Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen, etc.) diese Ausbildung absolvieren.
Psychotherapeuten haben eine den Anforderungen des Bundesministeriums entsprechende Therapieausbildung absolviert. Vom BM sind zurzeit 21 Therapierichtungen anerkannt.

Laut „Psychotherapie-Richtlinien" ist qualifizierte Psychotherapie: „der Einsatz geplanter Maßnahmen bei anerkannten Krankheitsbildern mit zielgerichtetem Prozess durch spezifische Interventionen unter Anwendung theoriegeleiteter Verfahren durch ausgebildeten Therapeuten".

Dies bedeutet, dass Psychotherapie in Österreich ausschließlich von Personen angewandt und durchgeführt werden darf , die eine "allgemeine" und eine "fachspezifische" Psychotherapieausbildung durchlaufen haben.

 

FachärztInnen für Psychiatrie und Neurologie

PsychiaterIn und NeurologeIn sind ÄrztInnen, die sich auf die Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben, d.h. die Facharztausbildung in „Psychiatrie und Neurologie" absolviert haben. Sie sind Spezialisten für die Behandlung mit Medikamenten und für die Überprüfung der Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente.